Für viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) stellt sich die Frage: Ist eine regelmäßige Treppenhausreinigung gesetzlich vorgeschrieben oder nur eine Empfehlung? Tatsächlich gilt: Ein sauberes Treppenhaus ist nicht nur eine optische Sache – es gehört zur Verkehrssicherungspflicht der WEG.
Treppenhausreinigung: Pflicht oder Empfehlung für WEGs?
Ja – aber wie sie erfüllt wird, kann die Gemeinschaft selbst entscheiden.
Gesetzliche Grundlage:
Nach § 21 WEG müssen Eigentümer für einen „ordnungsgemäßen Zustand“ des Gemeinschaftseigentums sorgen. Dazu gehört ausdrücklich:
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sichere und rutschfreie Treppen
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regelmäßige Reinigung
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Beseitigung von Gefahrenquellen
Eine vernachlässigte Reinigung kann zu Haftungsproblemen führen – vor allem bei Stürzen oder Unfällen.
Treppenhaus selbst reinigen – erlaubt, aber selten sinnvoll
Viele WEGs überlegen, die Reinigung untereinander zu verteilen. Das ist grundsätzlich möglich, führt aber häufig zu Problemen:
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ungleich verteilte Arbeitslast
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Streit über Qualität
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inkonsequente Reinigung
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kein Ersatz bei Urlaub oder Krankheit
Darum entscheiden sich die meisten Gemeinschaften für einen professionellen Reinigungsdienst.
Wann ist ein professioneller Reinigungsservice sinnvoll?
Ein Reinigungsunternehmen bietet klare Vorteile:
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fest definierte Reinigungsintervalle
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zuverlässige Ausführung
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gleichbleibende Qualität
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geregelte Haftung und Versicherung
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weniger Konflikte innerhalb der WEG
Vor allem größere WEGs profitieren deutlich, weil die Verantwortung klar geregelt ist.
Kosten für die Treppenhausreinigung – wer zahlt?
Die Kosten gehören zu den Betriebskosten und werden nach Miteigentumsanteilen oder nach Vereinbarung auf alle Eigentümer
verteilt.
Bei Mietern kann die Reinigung über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Fazit
Die Treppenhausreinigung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern fällt unter die gesetzliche Pflicht der WEG, das Gemeinschaftseigentum sicher
und ordentlich zu halten.
Ob selbst durchgeführt oder vom Profidienst – wichtig ist, dass die Reinigung regelmäßig und zuverlässig erfolgt.
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